Ein unbebautes, seit Jahrzehnten verwildertes Hanggrundstück mitten im gewachsenen Wohngebiet – das war der Ausgangspunkt für dieses Projekt. Die Lage war reizvoll und technisch gesehen nicht anspruchslos: die steile Hanglage, die Festsetzungen des Bebauungsplans und die Nord-Südausrichtung stellten interessante Fragen, die der Entwurf beantworten musste.
Das steile Gelände verlangte besondere Lösungen – insbesondere bei der Planung und Ausführung der Baugrube.
Ein Verbau (bauliche Maßnahme zur Sicherung von senkrechten Böschungen) hätte das Budget gesprengt. Der erfolgreiche Abschluss dieser Planungsphase war möglich durch die konstruktive Zusammenarbeit von Architekten und Bauherren – wobei die Bauherren sehr klare Vorstellungen hatten, jedoch offen diskutierten und stets lösungsorientiert blieben.
Seitens des Bauordnungsamtes gab es keine Zustimmung für eine Befreiung der Festsetzung, durch welche die Anzahl der Geschosse eingeschränkt wurde.
Wir entwarfen schließlich ein Wohnhaus mit 2 Etagen. Im Zugangsgeschoss planten wir die Schlafräume nebst Bad sowie Technikbereiche und die Garage. Im darüber liegenden Geschoss entwickelten wir einen hohen Wohnraum mit angeschlossenem Essbereich und Küche. Die Höhenlage des Satteldaches ließ den Einbau einer kleinen Galerieebene zu.
Dies verletzte nicht die Vorgaben des Bebauungsplans und freute unsere Bauherren, die dadurch eine zusätzliche Funktionsfläche erhielten.
Ein großes Thema des Entwurfs war definitiv auch, auf welcher Seite des Hauses die Terrasse liegen sollte. Die Nordseite bot einen tollen Ausblick war aber durch ihre Ausrichtung verschattet, die Südseite bot naturgemäß volle Sonneneinstrahlung, aber leider keinen besonderen Ausblick.
Unsere Bauherren entschieden sich am Ende für das Licht und damit für eine großzügige Terrasse auf der Südseite des Wohnhauses.









